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Video: NoVA Gesetzgebung bei Import

Neuigkeiten

SAMMELKLAGE - die nächsten Schritte! Verlängerung der

Aufnahmefrist bis 30.11.2015!! Klage bis Ende 2015!

Sie sind betroffen (und haben einen potentiellen Rückforderungsanspruch) wenn:

  • Sie ein Fahrzeug importiert haben dessen Erstzulassung in der EU bereits vor 1992 war und NoVA am Finanzamt bezahlen mussten!
  • Sie zwischen 2008 und 2013 ein Auto mit Erstzulassung in der EU importiert haben und CO2 Steuer bezahlt haben.
  • Sie zwischen 2008 und heute ein Auto mit EZ in der EU vor 07/2008 importiert haben und CO2 Steuer bezahlt haben
  • Sie ihre Daten ihres Importes im Rechner eingegeben haben, und eine Differenz zu jenem Betrag feststellen, den Sie beim Finanzamt bezahlt haben.

Wenn sie unter einen dieser Punkte fallen, schicken sie mir ein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit ihren Importdaten - ich prüfe ihren individuellen Rückforderungsanspruch!

Feinstaub Pickerl? Umwelt Plakette? Zonen Kleber? Abgasklassen Kennzeichnung?

Egal wie man diesen Aufkleber nennen mag - die Angst die damit nun auch beim Autofahrer geschürt wird, scheint nicht unbegründet zu sein. Kommt schon bald eine PKW-Fahrbeschränkung in Österreich?

Zusammenarbeit zwischen DiePruefer und NoVA-Rechner fixiert. Klick dich rein und erfahre, wie du bequem von zu Hause aus dein Wunschfahrzeug in ganz Deutschland von professionellen KFZ-Sachverständigen checken lassen kannst!

Sehr geehrte Damen und Herren,

man ist es ja gewohnt, dass die Politik einem gerne einen Bären aufbindet und seine Interessen in ein besseres Licht rückt.
Oft wird dann die Umwelt-Keule geschwungen - natürlich haben sämtliche Steuererhöhungen im KFZ Bereich hauptsächlich mit der Einsparung von CO2 zu tun - wer daran zweifelt ist ein Benzinjunkie, Tankstellenpächter und/oder Umweltsünder.

Endlich mehr Gerechtigkeit für Autofahrer!

Der Export von KFZ ins Ausland ist nun NoVA Rückvergütungsfähig

Weitere Meldungen

  • 27 Okt Wirtschaftsblatt zur Sammelklage

    Wirtschaftsblatt vom 27.10.2015

    In der heutigen Ausgabe des Wirtschaftsblatts wird Bezug auf die Sammelklage genommen, die wir gemeinsam mit der Kanzlei MDS vorantreiben:

    http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/dossiers/green_economy/4852210/Importautos_Republik-droht-Klage-wegen-CO2Steuer-

    Rückfragen:
    www.kanzleimds.at
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • 19 Nov Sammelklage - Informationstermin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Gut Ding braucht Weile - und so hat es nun doch einige Zeit gedauert, bis wir eine Anzahl von über 200 Personen als Interessenten der Sammelklage gewinnen konnten und ein Klagsvorgehen ausgearbeitet hatten. Doch nun sind wir bereit für die Klage gegen die Republik Österreich wegen der Einhebung von CO2-Malussteuer bei Eigenimporten von Kraftfahrzeugen mit einer Erstzulassung in der EU vor dem 01.07.2008 sowie der zu hohen Einhebung von CO2-Malussteuer im Zeitraum des Importes zwischen 07/2008 und heute.

  • 21 Jan Versicherungsvergleich

    Versicherungen zu vergleichen lohnt sich - klicken Sie mal rein und überzeugen Sie sich - unser Partner durchblicker bietet einen objektiven Versicherungsvergleich.

  • 29 Jan GEWINN empfiehlt nova-rechner.at

    Das Wirtschaftsmagazin GEWINN hat in seiner Ausgabe von 11/2014 unseren nova-rechner als nützliches Tool bei der Kalkulation beim Eigenimport genannt.

  • 22 Jan VCÖ irrt: Anhebung des Sachbezuges von 1,5% auf 2% nicht gerechter

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    man ist es ja gewohnt, dass die Politik einem gerne einen Bären aufbindet und seine Interessen in ein besseres Licht rückt.
    Oft wird dann die Umwelt-Keule geschwungen - natürlich haben sämtliche Steuererhöhungen im KFZ Bereich hauptsächlich mit der Einsparung von CO2 zu tun - wer daran zweifelt ist ein Benzinjunkie, Tankstellenpächter und/oder Umweltsünder.

  • 12 Jan NoVA Rückerstattung bei KFZ-Verkauf ins Ausland auch für Private!

    Endlich mehr Gerechtigkeit für Autofahrer!

    Der Export von KFZ ins Ausland ist nun NoVA Rückvergütungsfähig

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