Wohnmobile
unterliegen nicht der MVEG (Duchschnittsverbrauch) Auskunftpflicht, für diese existieren daher selten valide Werte - Auskunft geben wir:
Bei Wohnmobilen unterscheidet man 2 Kategorien:
1. Campingbusse (Kastenwagen), deren äußeres Erscheinungsbild dem normalen Kombifahrzeug entspricht, die einem normalen Genehmigungsverfahren unterliegen
2. Alkovenmodelle, teilintegrierte und vollintegrierte Fahrzeuge, die einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren unterliegen
Bei Nr. 1 wir die Nova und CO2 ganz normal über das Fahrzeugmodell berechnet (z. B. VW T6 Bus)
Bei Nr. 2 (z. B. Sunlight Wohnmobil) wir die Nova anhand des um 5% (15% bei Fahrzeugen mit EZ vor 03/2014) erhöhten Durchschnittsverbrauchs des Basismodells berechnet (z. B das beliebte Modell Fiat Ducato Diesel)
Weitere Besonderheit bei Wohnmobilen:
Bei Wohnmobilen wird nur der (Netto)Preis des Serien-Wohnmobils der NoVA unterzogen, nicht hingegen die zusätzlich eingebaute Ausstattung (z. B. Sonnenmarkise, Solaranlage, Dachbox, etc.).
Eine detaillierte Aufzählung der Ausstattungen die Teil der NoVA sind entnehmen sie folgendem Erlass:
Erlass BMF zu Sonderausstattungen von Wohnmobilen
USA: Für allfälligen Import aus den USA ist 10% Zoll (auf den Zollwert = Einkaufspreis + Überführungskosten) und 20% Einfuhr-USt (auf Zollwert samt Zoll) zu enrichten; sofern über 12t hzGG (gross vehicle weight rating more than 26.880 lbs) wäre dann aber gemäß nachstehend Ausgeführtem ebenfalls keine NoVA mehr zu entrichten.
Übrigens: Durch das derzeit in Verhandlung stehende Zollfreihandelsabkommen EU-USA könnte der 10%ige Zoll evtl. demnächst entfallen.
Zum Thema Wohnmobile über 3,5 Tonnen ergänzend:
Jede Prüfstelle in Österreich stuft Wohnmobile in die Klasse M1 ein (und NICHT als LKW N1!), und zwar auch solche über 3,5 Tonnen, ja sogar über 12 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Die NoVA richtet sich ganz generell nach dem Zolltarif; es ist daher auch für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen NoVA zu entrichten.
WoMo über 3,5t (vom TÜV als Klasse M1 eingestuft):
NoVA: JA
Go-Box: JA
WoMo über 12t (von der Landesprüfstelle als M1 eingestuft):
NoVA: JA
Go-Box: JA
Fehlender Durchschnittsverbrauch oder fehlender CO2 Ausstoß - Ersatzformel:
Wenn keine CO2 Werte oder Verbrauchswerte vorliegen, sieht der Gesetzgeber Ersatzformeln für die Berechnung der NoVA vor:
Wenn es keinen CO2 Wert gibt, wird aus dem Kraftstoffverbrauch der CO2 Ausstoß ermittelt. Dazu wird bei Benzin mit dem Faktor 25 und beim Diesel mit dem Faktor 28 multipliziert. Das Ergebnis ist der fiktive CO2 Wert der dann zur Anwendung kommt.
Nun gibt es auch Fälle, wo weder Verbrauch noch CO2 Werte vorhanden sind - dann wird der Verbrauch über die kW-Leistung errechnet. Dazu wird der kW Wert (zB 66 kW bei einem 90 PS Motor) durch 10 dividiert und das Ergebnis mit +2 bei Diesel und mit +3 bei Benzin addiert. Das ist dann der fiktive Kraftstoffverbrauch der wiederum in die obige Formel eingetragen werden kann und den fiktiven CO2 Ausstoß ergibt.
Beispiel: 66kW (90PS) Fahrzeug hat daher:
als DIESEL:
66/10 = 6,6 + 2 = 8,6 Liter fiktiven Diesel Ausstoß
8,6 Liter fiktiver Diesel Ausstoß entspricht 8,6 * 28 = 240,8g CO2 Ausstoß
als BENZINER:
66/10 = 6,6 + 3 = 9,6 entspricht 9,6 * 25 = 240g CO2 Ausstoß
Informationen mit freundlicher Unterstützung von Notar Mag. Christian Gasser www.notargasser.at