Geld zurück bei importierten Gebrauchten aus der EU

17-05-2013

Wie bereits in den nova-rechner.at News vom 16.05.2013 zu lesen, hat der unabhängige Finanzsenat die Bezahlung der CO2 Steuer für vor dem 30.06.2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet (EU) bereits zugelassenen Kraftfahrzeugen im Lichte des EuGH-Urteils gekippt. Demnach sind keine CO2 Malusbeträge zu bezahlen wenn:

  1. Der Gebrauchtwagen vor dem 30. Juni 2008 in einem EU-Staat zum Verkehr zugelassen war.
    Als Nachweis für die Zulassung des Fahrzeuges kann eine Zulassungsbestätigung, Kopie des Zulassungsscheines, Kopie des Typenscheines oder ein vergleichbares Dokument dienen.
  2. Der Gebrauchtwagen mehr als 180 g CO2 pro km emittiert.
  3. Für den Gebrauchtwagen wurde NoVA und Co2 Steuer bezahlt und keine Vergütung im Sinne des §12 NoVAG wahrgenommen.

Fahrzeuge die vor dem 30.06.2008 in einem anderen Land als dem übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren (z. B. Schweiz, USA) haben keinen Anspruch auf Rückvergütung der CO2 Malusbeträge.

Wir bieten Ihnen hiermit ein Musterformular - dieses reichen Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt mit Nachweis der Erstzulassung im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor dem 30.06.2008 ein.

Da noch nicht alle Finanzämter über diese Entscheidung informiert sind, legen Sie auch einen Ausdruck des Entscheides Ihrem Antrag bei:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F0232-K%2F11%22

1 Kommentar

  • Thomas

    Hallo, meine frage wäre, gilt das auch für ältere autos, bj 92 wo es noch keine CO2 Angabe gibt?
    W7rde nämlich gerne so ein Fahrzeug importieren. Auto hat 119kW, da gab es doch einmal eine Regelung dass man über 100kw pro kw zahlen muss, stimmt das?
    Muss ich das Auto dann sofort anmelden oder nicht?

    Thomas Samstag, 18 Mai 2013

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    Rückfragen:
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