Das bedeutet, sollten sie ein Fahrzeug mit EZ vor dem 30.06.2008 importieren wollen, verweisen sie am Finanzamt unbedingt auf die UFS Entscheidung!!
Lesen sie hier selbst nach:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F0232-K%2F11%22
Diese Entscheidung wird in den kommenden Wochen große Kreise in der heimischen Presse ziehen.
nova-rechner.at wird hier den entsprechenden Beitrag leisten und die heimischen Medien auf diese Entscheidung aufmerksam machen.
Gegebenfalls werden aus dieser Entscheidung Rückforderungsansprüche für bereits bezahlte Malusbeträge geltend.
Wie uns aus Importeurskreisen berichtet wurde, wird in einigen Finanzämtern bereits auf die Einhebung der Co2 Malussteuer bei derartigen Konstellationen verzichtet!!!!!
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!
Endlich gute Neuigkeiten für heimische Eigenimporteure!
Na perfekt. Mit dem Geld was ich mir da wieder zurück hole - importiere ich mir gleich nen M3 :)))))