Co2 Malus für Fahrzeuge mit EZ vor 30.06.2008 nichtig

15-05-2013

InTirol wird der nächste Meilenstein der NoVA-Geschichte geschrieben.

Ein Eigenimporteur erwarb einen PKW in Deutschland der eine Erstzulassung vor dem 30.06.2008 hatte und hat gegen die erhobene Malussteuer bereits 2010 Berufung eingelegt - erst jetzt wurde eine Entscheidung zugunsten des Importeurs gefällt.

Der unabhängige Finanzsenat hat in seiner Entscheidung klar gemacht, das die erhobenen Steuern in Österreich stets mit der Erstzulassung des Fahrzeuges in der EU zu kombinieren ist weshalb für Fahrzeuge, deren EZ vor dem 30.06.2008 bereits in der EU zugelassen waren, keine Malussteuer zu bezahlen ist. Demnach ist auch für Fahrzeuge nach dem 30.06.2008 jeweils nur jener Steuersatz anzuwenden, der bereits in Österreich Gültigkeit hatte. (also zB die Erhöhung der Grenzwerte für den Co2 Ausstoß von 180g auf 160g auf 150g).

 

Das bedeutet, sollten sie ein Fahrzeug mit EZ vor dem 30.06.2008 importieren wollen, verweisen sie am Finanzamt unbedingt auf die UFS Entscheidung!!

Lesen sie hier selbst nach:

https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F0232-K%2F11%22

Diese Entscheidung wird in den kommenden Wochen große Kreise in der heimischen Presse ziehen.
nova-rechner.at wird hier den entsprechenden Beitrag leisten und die heimischen Medien auf diese Entscheidung aufmerksam machen.
Gegebenfalls werden aus dieser Entscheidung Rückforderungsansprüche für bereits bezahlte Malusbeträge geltend.
Wie uns aus Importeurskreisen berichtet wurde, wird in einigen Finanzämtern bereits auf die Einhebung der Co2 Malussteuer bei derartigen Konstellationen verzichtet!!!!!

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!

Endlich gute Neuigkeiten für heimische Eigenimporteure!

1 Kommentar

  • Florian

    Na perfekt. Mit dem Geld was ich mir da wieder zurück hole - importiere ich mir gleich nen M3 :)))))

    Florian Samstag, 15 Juni 2013

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