Formulare

Formulare

Laden Sie hier alle Dokumente zum Import herunter.

 

Je nachdem, welchen Geschäftsfall Sie haben, benötigen Sie bestimmte Formulare.

Import, Rückvergütung, Verkauf ins Ausland

So benötigen Sie beim klassichen Gebrauchtwagenimport das NoVA-2-Formular - dieses können Sie ebenfalls verwenden, wenn Sie einen Neuwagen Importieren und eine Einzelbesteuerung vornehmen - also wenn Sie kein Unternehmer sind. Sehen Sie sich auch die Erläuterungen am Ende des Formulars an - diese wird Ihnen, neben der Kalkulation des Rechners, helfen, das Formular korrekt auszufüllen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder wickeln die Behördenwege für Sie ab.

Sofern Sie Unternehmer sind oder eine Vergütung nach §12 oder 12a  in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie das NoVA-4-Formular sowie das NoVA-1-Formular

Sind sie KFZ-Händler und verkaufen ein Vorführkraftfahrzeug, müssen sie den steuerpflichtigen Vorgang mittels NoVA-1-Formular anmelden.

Sollten Sie z. B. ein Auto ins Ausland verkaufen und Nova mittels Nova-1-Formular rückfordern oder eine Rückvergütung nach §12 oder 12a beantragen, benötigen Sie zusätzlich das NoVA-4-Formular.

Für die Auswahl des richtigen Generalimporteurs darf ich Ihnen folgende Liste zum Download anbieten.

Sofern Sie keinen Generalimporteur in der Liste auffinden konnten, ist die Landesregierung für die Eintragung zuständig. Für das Amt der NÖ Landesregierung ist dies z. B. mit folgendem Musterformular zu beantragen. Die zuständigen Prüfstellen für Ihr Bundesland finden Sie im Prüfstellenverzeichnis.

NoVAG und Richtlinien

Wenn Sie die aktuelle Gesetzeslage nachlesen wollen, laden Sie sich das NoVAG 1991 - Stand Jänner 2013 - herunter.

Dazu passend laden Sie die Richtlinien herunter - dieser Auslegungsbehelf beschreibt die Paragraphen des Gesetzes und stellt die Vorgehensweise dar.

 

Sonstiges

Sofern Sie NoVA und CO2 bereits bezahlt haben und herausfinden, dass Sie einen falschen Betrag bezahlt haben und eine Rückforderung beantragen wollen, verwenden Sie folgendes Antragsmuster - bereitgestellt vom ARBÖ - um die Abgabe bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt zurückzufordern.

Wenn Sie uns beauftragen, Leistungen für Sie zu übernehmen - z. B. die Erledigung von Behördenwegen, den Transport des Fahrzeuges nach Österreich, die Gesamtabwicklung des Fahrzeugkaufs, Typisierung von Veränderungen am Fahrzeug - senden Sie uns bitte folgende Vollmacht datiert und vollständig ausgefüllt per Mail.

Mehr in dieser Kategorie: « Ablauf bei Leasing

Wir verwenden Cookies, um die Qualität der Ihnen angezeigten Seiten zu verbessern. Wenn Sie unsere Seite weiterhin benutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Ich akzeptiere Cookies von dieser Seite: