OFFIZIELLE BMF NEWS: Co2 Steuer fällt

04-06-2013

Das Bundesministerium für Finanzen hat es nun offiziell gemacht - Importe von Gebrauchtfahrzeugen aus der EU mit einer Erstzulassung in der EU bis zum 30.06.2008 sind ab sofort ohne Co2 Malusabgabe!!

Wir haben bereits am 21.05.2013 und den Vortagen vom UFS Entscheid berichtet und waren im engen Kontakt zum BMF die eine Abänderung der Richtlinie versprochen haben. Nun ist sie Wirklichkeit geworden!

BMF-Richtlinie NEU

Dadurch ergeben sich beim Import nun folgende Abgabenhöhen (Rückvergütung siehe weiter unten):

Versicherungsvergleich - durchblicker.at

Abgaben neu ab 01.06.2013:

1.) bis EZ 30.06.2008 bezahlt der Eigenimporteur keinen Co2 Malus (es gibt aber auch keine Boni)

Er bezahlt also nur NoVA!

 

2.) zwischen EZ 01.07.2008 und 31.12.2009

ist auch ein Malus fällig mit folgenden Grenzwerten:

<120g --> Bonus 300 Euro

>120-180g --> kein Malus

>180g --> 25 Euro je Gramm

Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro

 

3.) zwischen 01.01.2010 und 28.02.2011

<120g --> Bonus 300 Euro

>120-160g --> kein Malus

>160g --> 25 Euro je Gramm

Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro

 

4.) zwischen EZ 01.03.2011 - 31.12.2012

<120g --> Bonus 300 Euro

>120-160g --> kein Malus

>160g - 180 --> 25 Euro je Gramm

>180g - 220 --> 50 Euro je Gramm

>220 --> 75 Euro je Gramm

Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro

 

5.) ab 01.01.2013:

<120g --> Bonus 300 Euro

>120-150g --> kein Malus

>150g - 170 --> 25 Euro je Gramm

>170g - 210 --> 50 Euro je Gramm

>210g --> 75 Euro je Gramm

Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro

Rückvergütung:

Die Rückvergütung für Fahrzeuge deren Import im letzten Jahr (bis 01.06.2012) abgewickelt wurde:

Dazu verwenden sie bitte folgendes --> Musterformular dieses geben sie bei ihrem Finanzamt ab und beantragen eine Festsetzung der NoVA per Bescheid - sie erhalten dann in den Folgewochen einen Bescheid ihres Finanzamtes mit einer Berechnung der NoVA von Amts wegen - diese enthält dann keine Co2 Malussteuer mehr und sie erhalten eine Gutschrift auf ihr Steuerkonto das sie auf ihr Konto überweisen lassen können.


Die Rückvergütung für Fahrzeuge deren Import vor dem 01.06.2012 stattgefunden hat ist etwas schwieriger:

Hier gibt es in der Bundesabgabenordnung eine Vielzahl an Möglichkeiten - bisher gibt es kein Möglichkeit, die mit Sicherheit eine Rückvergütung auslöst! Wir erarbeiten gerade 3 Musterfälle bei denen wir die Rückforderung anstreben. Sie können sich diesen Musterfällen gerne anschließen - dazu senden sie mir bitte ihr damalig ausgefülltes NoVA2 Formular und die EU-Zulassungsdokumente (als zB deutscher Fahrzeugbrief oder andere Nachweise der Erstzulassung in der EU) ihres Importes Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu.

2 Comments

  • Victor

    HALLO,

    ich habe ca.2008 ein Mercedes S600 in DE gekauft.....für Anmelden dann ca. 8000€ bezahlt. Kann ich noch etwas machen ;)

    MfG.

    Victor Dienstag, 20 Januar 2015
  • Daniel Mehulic

    Halo aus dem pongau habe soeben mit großem Interesse euren Beitrag gelesen habe dazu eine frage habe am 10 09 2007 ein farzeug importiert habe aber nur eine Quittung auf der nicht aufgeschlüsselt ist was bezahlt wurde vielleicht Könnt ihr mir weiterhelfen Danke im voraus und sonnige Grüße aus dem pongau Daniel Mehulic

    Daniel Mehulic Sonntag, 14 Juli 2013

Schreibe einen Kommentar

Achten Sie darauf, die erforderlichen Informationen einzugeben (mit Stern * gekennzeichnet).
HTML-Code ist nicht erlaubt.

Wir verwenden Cookies, um die Qualität der Ihnen angezeigten Seiten zu verbessern. Wenn Sie unsere Seite weiterhin benutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Ich akzeptiere Cookies von dieser Seite: