Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 29.05.2013, wurde die Rechtsauslegung bei Fahrzeugimporten von Gebrauchtfahrzeugen verändert. Dies hat zur Folge, dass Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.07.2008 in der EU keine Co2 Malussteuer mehr zu begleichen haben.

Für die Rückforderung von bisher bezahlter Co2 Steuer bezieht sich der Gesetzgeber auf die Bundesabgabenordnung §201 und räumt lediglich eine Jahresfrist für Rückforderungen ein - somit haben Importeure von Gebrauchtfahrzeugen lediglich ein Jahr ab Abgabenentrichtung Zeit, einen Rückforderungsantrag zu stellen. All jene Importeure, die vor mehr als einem Jahr importiert haben, haben keinen Rückforderungsanspruch.

Wir finden das benachteiligend und grob marktverzerrend gegenüber jenen Personen, die vor dem 29.05.2013 importiert haben und setzen uns für diese in Form einer Musterklage gegen die Republik Österreich ein. Besonders fragwürdig ist das lange Untätigsein der Republik Österreich auf die EuGH Entscheidung Ioan Tatu vom 7. April 2011 die im Zeitraum der Entscheidung bis zum Mai 2013 keine Tätigkeit aufnahm, die Rechtsauslegung zu adaptieren. Auch die neue Rechtsauslegung räumte diesen Zeitverzug nicht aus und benachteiligte somit hunderte Eigenimporteure.

Mit dem Ausfüllen dieses Online Formulars bekunden Sie ihr Interesse an einem gemeinschaftlichen Vorgehen.

Unsere nächsten Schritte:

  1. Erfassung in der Online-Datenbank
  2. Zusammenfassen gleichartiger Fälle
  3. Kontaktaufnahme der gleichartigen Fälle
  4. Musterklage
  5. Übermittlung des Klagsergebnisses an alle Interessenten

Nach der Eingabe der Interessenten ermitteln wir gleichartige Fälle und fassen diese zu Forderungspools zusammen - je Forderungspool wird anschließend ein Anspruchswerber selektiert (und natürlich kontaktiert), der beispielhaft für alle Anspruchswerber gemeinsam mit unserem Anwaltsteam die Klage führt.

Nach erfolgreicher Klage dient dieser Musterfall als Basis für alle weiteren Anspruchswerber zur Durchsetzung ihrer Forderungen. Der Eintrag in dieser Online Datenbank ist mit keinerlei Verpflichtung oder Kosten verbunden. Eine Klage in dieser Größenordnung ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden, die im Einzelfall in keinem Verhältnis zur erzielbaren Forderung stehen - daher ist nur ein kollektives Vorgehen sinnvoll und ökonomisch richtig!

Erst nach der Bildung der Forderungspools kommen wir separat auf Sie zu, um ihre finale Unterstützung und Teilnahme einzuholen - nur mit Ihrer Unterstützung können wir diese Musterklage führen! Ihre Daten werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.

Bitte füllen Sie nachstehende Felder aus: