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Sammelklage - machen sie mit!

22-12-2013

SAMMELKLAGE - die nächsten Schritte! Verlängerung der

Aufnahmefrist bis 30.11.2015!! Klage bis Ende 2015!

Sie sind betroffen (und haben einen potentiellen Rückforderungsanspruch) wenn:

  • Sie ein Fahrzeug importiert haben dessen Erstzulassung in der EU bereits vor 1992 war und NoVA am Finanzamt bezahlen mussten!
  • Sie zwischen 2008 und 2013 ein Auto mit Erstzulassung in der EU importiert haben und CO2 Steuer bezahlt haben.
  • Sie zwischen 2008 und heute ein Auto mit EZ in der EU vor 07/2008 importiert haben und CO2 Steuer bezahlt haben
  • Sie ihre Daten ihres Importes im Rechner eingegeben haben, und eine Differenz zu jenem Betrag feststellen, den Sie beim Finanzamt bezahlt haben.

Wenn sie unter einen dieser Punkte fallen, schicken sie mir ein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit ihren Importdaten - ich prüfe ihren individuellen Rückforderungsanspruch!

Information 27.10.2015

Das Wirtschaftsblatt berichtet über unsere Sammelklage:

http://nova-rechner.at/index.php/news/unterwegs/item/209-wirtschaftsblatt

Infomation vom 01.10.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht nun in die finale Phase. Bis Ende des Jahres 2015 ist noch eine Ausstrahlung im ORF geplant sowie ein weiterer Aufruf in den Medien. Kurz vor Weihnachten wird dann das Aufforderungsschreiben an die Republik Österreich gerichtet. Die Verjährung der Schadenersatzansprüche verjährt nach meiner Rechtsauffassung frühestens im Juni 2016, da Sie erst durch eine Einschaltung auf der Website www.nova-rechner.at<http://www.nova-rechner.at> davon erfahren haben, dass sowohl der CO2-Malusbetrag als auch der anteilige Erhöhungsbetrag zu Unrecht eingehoben wurde. Diese Veröffentlichung auf der Website erfolgte im Juni 2013.

Aufgrund einer personellen Umstrukturierungen bin ich nun selbständig tätig. Ich ersuche Sie daher, die angehängten Dokumente nochmals zu fertigen. Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, habe ich von meiner Mitarbeiterin sämtliche Daten wie von Ihnen ursprünglich angegeben, bereits ausfüllen lassen. Sie müssen daher nur noch unterschreiben.

Ich werde mich sodann spätestens im Dezember wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Julian A. Motamedi de Silva
Rechtsanwalt

 

Weitere ältere Infos:


Information vom 20.01.2015:

Der Termin am 16.01.2015 war ein voller Erfolg - viele Fragen rund um das Thema zu viel bezahlter CO2 Steuer wurden uns und dem Anwaltsteam gestellt. Anabei alle Infos und Dokumente:

Infoblatt
Zusammenfassung
Powerpointpräsentation

Nun geht es ins Detail. All jene, die gerne bei der Sammelklage teilnehmen möchten bitte ich folgende Unterlagen an uns zu senden:

1) NoVA Formular (jenes Formular, dass sie beim Finanzamt beim Import abgegeben
haben - sollten Sie dieses nicht haben (oder nur den Zahlungsbeleg), fordern Sie das
Formular bei ihrem Finanzamt  mit ihrem Namen bzw. ihrer Steuernummer an - dieses
Formular ist wesentlich für eine Prüfung des Anspruches!
2) Kaufvertrag - der Kaufvertrag über das Importfahrzeug
3) Fahrzeugbrief EU (jene KFZ-Brief(e)/Typenschein(e), die vor der Zulassung und
NoVA Bezahlung vorhanden waren)
4) Rechtsanwaltsformular (A4) zur NoVA sowie
5) Rechtsanwalt Vollmacht (A5)
6) sofern vorhanden: COC-Blatt/EG-Übereinstimmungserklärung (Typenblatt)
7) sofern vorhanden Rechtschutzversicherung - Polizzen Nummer (siehe dazu auch das
angehängte auszufüllende Formular A5


Die Klage wird im Laufe des Dezember 2015 eingereicht werden.

 

Ältere News: 

Oktober 2014 - UNSERE KLAGE GEHT VORAN!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gut Ding braucht Weile - und so hat es nun doch einige Zeit gedauert, bis wir eine Anzahl von über 200 Personen als Interessenten der Sammelklage gewinnen konnten und ein Klagsvorgehen ausgearbeitet hatten. Doch nun sind wir bereit für die Klage gegen die Republik Österreich wegen der Einhebung von CO2-Malussteuer bei Eigenimporten von Kraftfahrzeugen mit einer Erstzulassung in der EU vor dem 01.07.2008 sowie der zu hohen Einhebung von CO2-Malussteuer im Zeitraum des Importes zwischen 07/2008 und heute.

Nun sind SIE an der Reihe. Ohne Ihre Teilnahme geht es natürlich nicht. Daher veranstalten wir einen Informationsevent in der Rechtsanwaltskanzlei der Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte in Wien, um über die Klage zu informieren, allfällig verbliebene Fragen zu klären und ihre Teilnahme an der Klage zu fixieren. Betreut werden Sie in der Kanzlei von Julian A. Motamedi de Silva.

Der Informationstermin findet statt am:

16.01.2015 um 18:00 Uhr in der Rechtsanwaltskanzlei

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte
Baumannstraße 9/11
1030 Wien

Sollten Sie nicht persönlich kommen können, bieten wir Ihnen die Teilnahme via Webmeeting an - über einen Weblink können Sie der Veranstaltung über ihren PC teilnehmen. (Weblink https://attendee.gotowebinar.com/register/7580459036746424065)

Eine Chat-Funktion ermöglicht es Ihnen auch, Fragen an Julian A. Motamedi de Silva oder mich zu stellen.
Bitte beachten Sie allerdings, dass eine Teilnahme an der Klage die Unterzeichnung des Teilnehmerformulars notwendig macht. 

Folgende Agendapunkte dürfen Sie erwarten:

1) Vorstellung Maximilian Divischek und Julian A. Motamedi de Silva
2) Information über den Sachverhalt der CO2-Malussteuer
3) Klagsvorgehen 2015
4) Überblick der weiteren Schritte
5) Fragen und Antworten

Bitte bringen Sie sofern vorhanden folgende Unterlagen mit:
NoVA2 Formular bzw. Zahlbestätigung/Selbstberechnung der NoVA
EU-Fahrzeugdokumente
Polizzennummer ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden)
Lichtbildausweis (Führerschein/Reisepass)
desweiteren alle Unterlagen, die Sie im Zuge des Importes oder der Abwicklung erworben haben
(auch allfällige Rechtsmittel sowie negative Bescheide des Finanzamtes)

Ich freue mich, Sie am 16.01.2015  um 18:00 Uhr persönlich oder via Web begrüßen zu dürfen.

Zur besseren Administration bitte ich um ihre Zusage bis 31.12.2014 per Mail mit dem Betreff "Ich nehme online/persönlich teil" (nichtzutreffendes entfernen) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Selbstverständlich ist die Veranstaltung kostenlos.

Herzlichen Dank und bis bald!
freundlichen Gruß
Maximilian Divischek

 

Jänner 2014 - UNSERE KLAGE GEHT VORAN!

Viele Interessenten haben sich in den letzten Monaten bei uns gemeldet, die Interesse haben, uns bei der Klage zu unterstützen. Die Interessentenliste umfasst derzeit über 200 Personen! Ein super Ergebnis bisher und weitere werden und sollen folgen.

BITTE TRAGEN SIE SICH DAZU HIER IN UNSER ONLINE-FORMULAR EIN:

www.nova-rechner.at/sammelklage

Wir veranstalten dazu einen Informationsabend - am 16.01.2015 in Wien:
http://nova-rechner.at/index.php/news/item/182-infotermin


Damit sie sich ein Bild der Entwicklung machen können:

Eine Klage in dieser Art und Weise muß gut vorbereitet sein. Die Importfälle jedes Einzelnen sind teilweise stark unterschiedlich von einander weshalb vorab eine Gruppierung gleichartiger Fälle vorgenommen wird. Desweiteren haben einige von Ihnen eine aufrechte Rechtsschutzversicherung die im besten Falle natürlich ebenfalls unterstützen soll.

Um die Einzelfälle sauber von einander trennen und gruppieren zu können, programmierten wir das Online-Formular. Gleichzeitig erarbeitet unser Anwaltsteam gerade die möglichen Argumentatrien für eine Klage gegen die Republik Österreich.

Das Online-Formular ist bereits fertig. Nun wird es ernst - die Klage wird 2015 eingereicht.

Natürlich sind jederzeit weitere Interessenten eingeladen, sich dem Interessentenkreis anzuschließen - ein Eintrag im Online-Formular mit Ihren Daten reicht dazu vollkommen.

Für Importe innerhalb der letzten 12 Monate bieten wir Ihnen weiterhin ein kostenloses Musterformular an - dieses reichen Sie einfach bei Ihrem Finanzamt mit Nachweis der Erstzulassung in der EU ein.

Lesen Sie hierzu auch unsere News mit allen Hintergründen, Tipps und Tricks zum Import und zur Rückvergütung von CO2-Steuer. Das Importieren zahlt sich daher ab nun noch viel mehr aus.

Wenn Sie Fragen haben oder wir Sie beim Import unterstützen dürfen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.

Viel Spaß beim Stöbern in den Fahrzeugbörsen :o)

Ihr Maximilian Divischek

2 Comments

  • Björn R.

    Soeben importiere ich zwei Autos - die ich seit Jahren besitzte.
    Natürlich wollte das Finanzamt den Wert von den Fahrzeugen per Eurotax Rechner festlegen - oder alternativ - ein österreichisches Wertgutachten was wieder 150-250€ pro Fahrzeug kostet.
    Hauptproblem - der Eurotax Wert - wird vom Österreichischem Listenpreis (Audi A3 - in D 19.600€ und in AT 22.900€) berechnet. In AT hat der Listenpreis auch z.B. Alu Felgen, Geschwindigkeitskontrolle etc. inkl - was in D eine Sonderausstattung ist.
    Man zahlt also - für Sachen die man gar nicht hat. Und - ein Wertgutachten... ist einfach nur Lächerlich. Klasse - man zahlt Nova für einen Mercedes - hat aber nur einen Polo... So macht man Geld lieber Vater Staat - das machst du richtig gut.

    Björn R. Donnerstag, 20 Februar 2014
  • Z.K.

    Ich importiere zwar derzeit kein Auto,empfinde jedoch die Nova als eine unglaubliche Wettbewerbsverzerrung unter dem Deckmantel einer ökologisierten Steuer. Weiters ist die Steuerpflicht für Autos bis zu 30 jahre Alter d.h. derzeit Bj. 1980, ein Witz, das sind Oldtimer die nur mehr behutsam 2000-3000 km/Jaht bewegt werden.

    Z.K. Sonntag, 19 Januar 2014

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