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Fahrzeuge mit EZ vor 1992 NoVA-frei !!

29-10-2014

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit langem beschäftigt mich die Frage, wie Fahrzeuge besteuert werden, die vor der Einführung des NoVA-Gesetz 1992 in der EU zugelassen waren und nun nach Österreich importiert werden. Daher habe ich eine offizielle Anfrage an das BMF gestellt und Interessantes erfahren:


Springen wir dafür kurz in die Zeitmaschine und betrachten die Gesetzeslage historisch:
1976 war der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer bei 18% und der ermäßigte bei 8%. 1978 wurde der damalige Regelsteuersatz von 18% für einige Güter (darunter KFZ, Pelze, Schmuck, ...) auf 30% erhöht (die so genannte Luxussteuer). 1986 erhöhte man alle Steuersätze um 2% (somit auf 20%, 10%, 32%). Mit Auslaufen des Jahres 1991 wurde die Luxuststeuer von der Normverbrauchsabgabe abgelöst die von da an für KFZ Gültigkeit hatte.

Beim Oldtimer ist klar, es ist keine NoVA zu entrichten sofern das Fahrzeug als Oldtimer gewertet wird (egal woher das Fahrzeug kommt und ob es bereits in der EU oder in einem Drittland zugelassen war - es zählt einzig die zollrechtliche Zuordnung). 
Doch wie sieht es mit Fahrzeugen aus, die keine Oldtimereigenschaft haben - also mit "alten Gurken"?

Wieder gilt die Unterscheidung - kommt das Fahrzeug aus dem Drittland nach Österreich oder direkt aus der EU und wann bestand die erstmalige Zulassung (EZ) in der EU?

Drittlanimport von KFZ mit EZ vor 1992:
Wenn das Fahrzeug aus einem Drittland stamm (USA, Schweiz, Japan, usw.) ist die NoVA nach neuer Regelung anzuwenden - im NoVA-Rechner geben Sie beim Erstzulassungsdatum daher das aktuelle Datum ein (da eben noch keine EZ in der EU vorliegt).

EU Import von KFZ mit EZ in der EU vor 1992:
Wenn das Fahrzeug aus der EU importiert wird und bereits vor 1992 in der EU zugelassen war, wird keine NoVA ausgelöst da uns hier die EU unterstützend zur Seite steht und seit dem EuGH Urteil "Ioan Tatu" vorschreibt, dass beim Import jene Gesetzgebung anzuwenden ist, die zur Erstzulassung in der EU in Österreich Gültigkeit hatte. Beispielsweise bei einem Fahrzeug mit EZ in der EU von 1989 gab es in Österreich keine NoVA Regelung da Fahrzeuge damals unter die 32% Mehrwertsteuer (Luxussteuer) gefallen sind. Somit gab es 1989 in Österreich keine NoVA und ein Import heute ist NoVA-frei. Auf eine Nachverrechnung der 12% Differenz zwischen dem Regelsteuersatz von 20% MwSt. und dem Luxussteuersatz von damals 32% verzichtet das Finanzamt. Die Co2-Malussteuer (als Teil der NoVA) ist damit auch nicht fällig.

Fazit:
Ein Fahrzeug muss nicht zwangsläufig ein Oldtimer sein, um in Österreich NoVA&Co2-frei importiert werden zu können - eine Erstzulassung in der EU vor 1992 reicht dazu.

Anbei der Text der Finanzverwaltung:

 

Sehr geehrter Herr Divischek!
Für Gebrauchtfahrzeuge, die unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das
Inland gebracht werden, ist somit jene Bonus-Malus-Regelung iSd § 6a NoVAG 1991
heranzuziehen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen
Gemeinschaftsgebiet in Österreich anzuwenden (gewesen) wäre. (Umsetzung des
EuGH-Urteiles C-402/09 (Ioan Tatu))
Die Steuer ist in der Höhe zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung
des Fahrzeuges in der Europäischen Union im Inland anzuwenden gewesen wäre, wobei
für die Bonus-Malus-Berechnung die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen
ist. Ab dem 1. März 2014 sind Gebrauchtfahrzeuge (anteilig) so zu besteuern wie ein
gleich altes inländisches Gebrauchtfahrzeug besteuert worden ist.
Im Jahre 1991 kam es zum Auslaufen des erhöhten Umsatzsteuersatzes für "Luxusgüter",
zu denen auch der PKW gezählt worden ist. Es wurde eine spezielle PKW-Steuer
eingeführt wurde, die dann den offiziellen Namen "Normverbrauchabgabe" erhielt.
Daher ist für Fahrzeuge, für die vor 1992 (also 1991 und Vorjahre) die erstmalige
Zulassung unmittelbar im übrigen Gemeinschaftsgebiet erfolgt ist, keine
Normverbrauchsabgabe zu entrichten.
Die 12%ige USt-Differenz (auf den damaligen Luxussteuersatz) wird nicht nachverrechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung

 

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